Maßnahmen-Konzept zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 im Rahmen von Veranstaltungen mit zeitweise stehendem Publikum nach § 6a Absatz 7 der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.

Präambel:              Dieses Konzept soll die Ausbreitung des Corona-Virus bei Heimspielen des TuS Weene mit entsprechender Bewirtung des Publikums auf der Sportanlage am Weener Weg einschränken bzw. verhindern. Folgende Maßnahmen werden getroffen und von den anwesenden Vereinsmitgliedern auf Einhaltung kontrolliert:

 

  1. Um die Zahl der Personen auf dem Gelände zu begrenzen und zu steuern, gibt es nur einen Ein- und Ausgang zum Gelände. Hier werden Eintrittskarten an die Zuschauer verkauft und die Anzahl der anwesenden Personen vermerkt.
    Die Höchstzahl der Anwesenden inklusive der Sportlerinnen und Sportler und der mitarbeitenden Vereinsmitglieder sowie der Zuschauerinnen und Zuschauer (Gäste) beträgt 500 Personen.

     
  2. Die Datenerhebung und Dokumentation nach § 5 erfolgt über die luca-App. Entsprechende QR-Codes werden am Eingang aufgehängt. Für Personen, die keine luca-App nutzen, liegen entsprechende Zettel zum Ausfüllen bereit. Diese Zettel werden für drei Wochen aufbewahrt und dann vernichtet.

 

  1. Die Nutzung der sanitären Anlagen wird über Beschilderung so eingeschränkt, dass sich immer nur eine Person im jeweiligen Raum aufhält.
     
  2. Die Bewirtung der Gäste beschränkt sich auf den Verkauf von Getränken und Speisen in und auf nicht wieder verwendbaren Behältnissen (Becher, Teller/ Schälchen) im Außenbereich des Vereinsheims.
     
  3. In allen Bereichen, in denen Warteschlangen auftauchen könnten (Eingang, Bewirtung, Toiletten), wird durch gut sichtbare Markierungen im Einbahnstraßen-System dafür gesorgt, dass Abstände von 1,5 Metern zwischen den Gästen eingehalten werden können.
     
  4. In den Warteschlangen sowie in den Situationen, in denen der Abstand nicht eingehalten werden kann, besteht die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Ansonsten kann auf dem Sportgelände auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.
     
  5. Die Gäste sind aufgefordert, auf dem gesamten Gelände das Abstandsgebot nach § 2 Absatz 2 der Corona-Verordnung sowie die Kontaktbeschränkungen je nach gültiger Inzidenz einzuhalten.
     
  6. Der TuS Weene behält sich vor, Personen, die Symptome einer Covid19-Erkrankung aufweisen (Husten, Schnupfen, Fieber etc.), den Zugang zum Sportgelände zu verweigern sowie bei Verstößen gegen dieses Konzept einen Verweis vom Gelände auszusprechen.
     
  7. Dieses Hygienekonzept wird am Eingang zum Sportgelände, sowie an anderen neuralgischen Punkten (Verkaufsstände, Toiletten) aufgehängt. Die Gäste werden bei Betreten des Geländes darauf aufmerksam gemacht und an die Einhaltung erinnert.

 

Weene, den 11.08.2021

 

Unterschrift Harm Park                                                                          Unterschrift Jan Bokker
1. Vorsitzender TuS Weene e.V.                                                           1. Vorsitzender Förderverein TuS Weene e.V.